OnMaTe – Dennis Monschauer
Liebigstr. 5
63225 Langen
für SEO-, SEA- & Performance-Marketing-Dienstleistungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen OnMaTe – Dennis Monschauer (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher bzw. textförmiger Zustimmung der Agentur.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich der digitalen Sichtbarkeit und Performance-Optimierung, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEA), Large Language Model Optimierung (LLM), Performance-Marketing, Tracking, Analyse, Reporting sowie strategische Online-Marketing-Beratung.
(2) Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung und etwaige Budgetmodelle, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
(3) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Vertragsbestandteil. Ziel der Zusammenarbeit ist die Optimierung der digitalen Sichtbarkeit und Performance unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen und plattformspezifischen Rahmenbedingungen.
(4) Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen, rechtlichen und plattformspezifischen Rahmenbedingungen. Die Agentur ist berechtigt, zur Unterstützung ihrer Leistungen geeignete automatisierte und KI-gestützte Tools einzusetzen. Hierbei entstehende Arbeitsergebnisse werden im Rahmen der Qualitätssicherung überprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder technischen Systemen Dritter sowie systembedingte Abweichungen können die Leistungsergebnisse beeinflussen, ohne dass hieraus eine Pflichtverletzung der Agentur folgt. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Prüfung und Freigabe von Veröffentlichungen verantwortlich.
§3 Setup-Leistungen
(1) Setup-Leistungen (z. B. SEO-Basisoptimierung, Kampagnen-Erstellung) sind einmalige Initialleistungen.
(2) Änderungen oder Erweiterungen nach Abnahme gelten als neue Leistungen und werden gesondert berechnet.
§4 Laufende Betreuung
(1) Die laufende SEO- oder SEA-Betreuung umfasst strategische Weiterentwicklung, Monitoring und Optimierung gemäß Leistungsbeschreibung.
(2) SEO ist ein fortlaufender Prozess. Ergebnisse hängen unter anderem von Wettbewerb, Algorithmus-Änderungen, technischen Rahmenbedingungen und Mitwirkung des Kunden ab.
(3) Die Agentur ist berechtigt, Optimierungsmaßnahmen entsprechend aktueller Plattform- und Marktanforderungen anzupassen.
§5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt unverzüglich alle erforderlichen Inhalte, Zugänge, Freigaben und Informationen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung führen zu einer angemessenen Verlängerung von Leistungsfristen.
(3) Die Leistungspflicht der Agentur ruht für die Dauer des Verzugs der Mitwirkung, nachdem die Agentur den Kunden mindestens einmal unter angemessener Fristsetzung auf die notwendige Mitwirkung hingewiesen hat.
(4) Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
§6 Vergütung
6.1 Setup
Die einmalige Setup-Leistung ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug sofort zahlbar.
6.2 Monatliche Betreuung
Monatliche Leistungen sind jeweils im Voraus für den vereinbarten Leistungszeitraum zahlbar.
6.3 SEA-Budget
(1) Werbebudgets werden direkt vom Kunden an die jeweilige Plattform gezahlt.
(2) Die Agentur verwaltet ausschließlich die Kampagnensteuerung und ist nicht Zahlstelle für Mediabudgets.
(3) Bereits von der Plattform eingesetzte oder verbrauchte Mediabudgets unterliegen den jeweiligen Erstattungsbedingungen der Plattform. Ein Anspruch gegenüber der Agentur auf Erstattung besteht nicht.
6.4 Fair-Growth-Modell
(1) Bis zu einem monatlichen Mediabudget von 2.500 € (netto) beträgt die Vergütung für die SEA-Optimierung pauschal 500 € pro Monat.
(2) Überschreitet das tatsächlich eingesetzte monatliche Mediabudget den Betrag von 2.500 € (netto), beträgt die Vergütung der Agentur 20 % des tatsächlich eingesetzten Mediabudgets (netto).
(3) Maßgeblich ist das von der Werbeplattform im jeweiligen Abrechnungsmonat tatsächlich belastete Mediabudget.
(4) Die Agentur informiert den Kunden in Textform, sobald eine Budgetüberschreitung absehbar ist.
§7 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und -pauschalen bleiben unberührt.
(2) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder einem wesentlichen Teil davon in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
§8 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an erstellten Texten, Anzeigen, Konzepten und Strategien gehen erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über.
(2) Die Agentur bleibt Inhaberin der zugrundeliegenden Strategiekonzepte, Frameworks und Methoden; diese dürfen vom Kunden nur in dem Umfang genutzt werden, der zur vertraglich vorgesehenen Verwendung erforderlich ist.
(3) Drittanbieter-Tools und Plattformen unterliegen deren jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen; der Kunde ist verpflichtet, diese zu beachten.
§9 Referenznennung
Die Agentur ist nach Rücksprache berechtigt, den Kunden unter Nennung von Namen/Logo und in allgemeiner Leistungsbeschreibung als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen zu benennen.
§10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Nettovergütung begrenzt.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für Schäden, die auf Entscheidungen oder Änderungen von Plattformbetreibern, Algorithmus-Anpassungen, Kontosperrungen, Richtlinienänderungen oder vergleichbare externe Einflüsse zurückzuführen sind, sofern diese außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Agentur liegen.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn besteht nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§11 Höhere Gewalt / Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
Ausfälle oder Einschränkungen von Hosting-Providern, Rechenzentren oder Cloud-Diensten, Störungen von Drittplattformen (z. B. Google, Microsoft, LinkedIn, Meta, Werbenetzwerke), Algorithmus-Änderungen, Netzwerkausfälle oder behördliche Maßnahmen.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
§12 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder einzustellen. Ein Verstoß kann mit einer angemessenen Vertragsstrafe belegt werden, deren Höhe im Einzelfall von der Agentur nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.
§13 Streitbeilegung
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, ein klärendes Gespräch zu führen und mindestens einen Einigungsversuch (z. B. telefonisch oder per Videokonferenz) zu unternehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem bestimmten Schlichtungsverfahren besteht nicht.
§14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit für laufende Betreuungsleistungen 6 Monate ab Vertragsbeginn.
(2) Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Laufzeit nicht zugemutet werden kann.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
§15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Die Einzelheiten, insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Ergänzend gelten die auf der Website der Agentur abrufbaren Datenschutzhinweise in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist.
§16 Form / Textformklausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot, in Einzelverträgen oder E-Mail-Korrespondenz) gehen diesen AGB im Zweifel vor.
(3) Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§17 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Offenbach am Main.
